I Geltungsbereich
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Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und
Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle von Jessica Quatmann Photographie (nachfolgend Fotografin genannt) durchgeführten Rechtsgeschäfte, Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird, spätestens jedoch nach Begleichung des Shootingbetrages vor dem
Shooting.
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Abweichenden Geschäftsbedingungen von Kundenseite
wird hiermit widersprochen und erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, die Fotografin erkennt diese schriftlich an.
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Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden
Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Rechtsgeschäfte, Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen
der Fotografin, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II Auftragsproduktion
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Das gesetzliche Widerrufsrecht endet mit
Begleichung des Rechnungsbetrages per Vorkasse durch den Kunden. Auch im Falle der Nichtinanspruchnahme der von der Fotografin bereits erbrachten Leistungen erlischt die Pflicht zur Zahlung
des Kunden nicht. Später eingehende Widerrufe führen nicht zu einer Aufhebung des Vertrages und nicht zu einer Rückerstattung möglicher bereits geleisteter Zahlungen. Die vereinbarte
Vergütung ist im Vorfeld per Vorkasse fällig.
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Durch eine schriftliche oder mündliche
Auftragsbestätigung ist die Buchung eines Fotoshootings verbindlich. Als mündliche oder schriftliche Bestätigung wird folgendes angesehen: via Email, SMS, WhatsApp, Messenger (Instagram,
Facebook etc.). Durch eine Terminbestätigung durch die Fotografin kommt der Vertrag unter Geltung dieser AGB zustande.
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Sollte der Kunde noch vor dem Shooting vom Vertrag
zurücktreten, so ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40% des Rechnungsbetrages (i.d.R. ist dies der Betrag für das Fotoshooting) fällig.
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Für die Durchführung zur Produktion ist die
Fotografin dazu berechtigt, Leistungen von Dritten in Anspruch zu nehmen.
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Die Form der künstlerischen Bearbeitung der
Lichtbilder liegt im Ermessen der Fotografin (siehe III Überlassenes Bildmaterial).
III Überlassenes Bildmaterial
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Die AGB gelten für jegliches dem Kunden
überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes
Bildmaterial.
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Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom
Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
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Vom Kunden in Auftrag gegebene
Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
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Das überlassene Bildmaterial unterliegt dem
Urheberrecht der Fotografin und ist nicht übertragbar. Vorschläge des Kunden begründen kein Miturheberrecht.
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Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und
pfleglich zu behandeln und ist nicht berechtigt es an Dritte weitergeben. Einbezogen wird hierbei eine kostenlose oder kostenfreie Weitergabe an Verlage, Magazine, Zeitschriften oder
Ähnliche, sowie die Teilnahme an Fotowettbewerben.
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Sind der Fotografin innerhalb von einer Woche nach
Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
IV Nutzungsrechte
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„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von
der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin
geliefertem Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
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Die Fotografin hat ein zeitlich, räumlich,
sachlich und örtlich uneingeschränkten Nutzungsrecht der Bilder.
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Die Fotografin überträgt jeweils ein einfaches,
privates Nutzungsrecht an den Fotografien auf den Kunden. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. (private Züchter und private Homepages, sowie Flyer und Ausdrucke in
geringer Auflage sind davon ausgenommen und gelten noch nicht als kommerzielle Nutzung und sind gestattet)
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Veröffentlichungen im Internet sind ausschließlich
mit den vorliegenden Webdateien gestattet. Diese sind im Dateiordner „Webversion“ zu finden und mit der Endung .png gekennzeichnet. Eine
namentliche Nennung bzw. Verlinkung der Webpräsenz der Fotografin ist gewünscht, aber nicht verpflichtend. Das Entfernen des Wasserzeichens ist nicht gestattet. Die
privaten Dateien ohne Logo dürfen nicht veröffentlicht werden.
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Der Kunde darf die Webversion für sogenannte
Profilbilder auf sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, WhatsApp, etc.) nutzen, auch dann, wenn er dadurch gezwungen ist das Bild zu beschneiden und eventuell dann auch das Wasserzeichen
der Fotografin wegfällt. Ist es ihm möglich, das Bildmaterial als Ganzes zu verwenden, muss er dies tun. Ist es ihm nicht möglich, muss der Kunde aber jede Möglichkeit nutzen, das Copyright
des Bildes anzugeben (Bildbeschreibung, etc.).
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Eine Aufbewahrung der digitalen Dateien in
unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedium, sowie als Druck jeder Art ist dem Kunden erlaubt. Auch ist die Erstellung von Drucken (Abzügen, Poster, Leinwände, etc.) für den privaten
Gebrauch gestattet.
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Eine kommerzielle Nutzung durch den Kunden muss
gesondert mit der Fotografin vereinbart werden. Die Weitergabe an Dritte, sowie Veränderung der Bilder ist nur mit schriftlicher Genehmigung von Jessica Quatmann gestattet.
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Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. in einem
anderen Umfang (kommerziell statt privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so steht es der Fotografin frei, rechtliche Schritte einzuleiten. Nach §97 UrhG ist der Auftraggeber
(Kunde) zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
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Jede über Absatz IV 3. - 6. hinausgehende Nutzung,
Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Mitunter gilt das für eine
(kostenlose oder kostenfreie) Weitergabe an Verlage, Magazine, Zeitschriften oder Ähnliche, sowie die Teilnahme an Fotowettbewerben.
Eingeschlossen sind jegliche Bearbeitung oder Verfremdung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische
Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin gestattet.
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Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm
eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
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Die Einräumung der Nutzungsrechte des Kunden steht
unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche der Fotografin aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen
berechtigt die Fotografin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
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Der Kunde räumt der Fotografin das Recht ein, die
entstandenen Fotografien für Eigenwerbung im Print und Web zu veröffentlichen. Ausnahmen werden schriftlich erfasst.
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Der Kunde stimmt einer Weitergabe der entstandenen
Fotografien an Dritte durch die Fotografin zu. Die Fotografin erhält das unwiderruflich und zeitlich unbefristete Recht über die Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe an Dritte und die
Veröffentlichung der entstandenen Fotografien. Der Kunde erklärt sich somit mit der kommerziellen Nutzung des entstandenen Bildmaterials durch Jessica Quatmann oder durch Dritte, die im
Auftrag von Jessica Quatmanns handeln, einverstanden.
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Der Kunde erhält ausschließlich bearbeitetes
Bildmaterial als Printmedium oder in digitaler Form als hochauflösendes JPG (Druckversion) und weboptimiertes PNG (Webversion).
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Das Speichern, Verwenden oder Verbreiten von
unbearbeitetem Bildmaterial (z.B. Bilder aus der Vorschaugalerie) ist nicht gestattet. Selbiges gilt für beispielsweise Screenshots.
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Die Abgabe von digitalen Rohdaten an den Kunden
ist ausgeschlossen.
V Haftung
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Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des
Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung und Einhaltung der Nutzungsrechte (siehe Absatz IV AGB) verantwortlich.
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Der Auftraggeber, sowie zu fotografierende Tiere
haben eine gültige Haftpflichtversicherung und kommen für entstandene Personen- oder selbstverschuldete Sachschäden auf. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für Personen- oder
Sachschäden.
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Die Fotografin übernimmt keine Haftung für die
Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wurde einer Verbreitung der Bilder durch die Fotografin vor Bestätigung des Termins widerrufen. Der Erwerb von
Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden.
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Der Kunde bestätigt rechtmäßiger Eigentümer des
Tieres zu sein und haftet für Schäden die durch sein Tier während des Fotoshootings entstanden sind.
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Liefertermine für Fotos gelten ab dem Zeitpunkt
der erfolgten Bildauswahl bzw. ab Begleichung des Rechnungsbetrages (sofern eine zusätzliche Bildauswahl stattgefunden hat) durch den Kunden und sind nur dann verbindlich, wenn diese
ausdrücklich von der Fotografin bestätigt worden sind. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
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Eine Archivierung und Aufbewahrung der digitalen
Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Bei Schäden oder dem Verlust von Bilddaten haftet die Fotografin nur bei nachweisbarem Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist in jedem
Fall auf die geleistete Anzahlung bzw. die Rechnungssumme begrenzt. Die Aufbewahrung der Bilddaten von Seiten der Fotografin erfolgt ohne Gewähr und nach eigenem Ermessen.
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Eine kostenpflichtige Nachbestellung von
Fotografien ist möglich, kann aber unter Berücksichtigung des Absatz V Haftung 6. nicht garantiert werden.
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Für die unsachgemäße Anbringung oder
Materialermüdung kann nach Übergabe des Wandbildes keine Haftung übernommen werden.
VI Honorare/Vergütung
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Die für die Herstellung der Fotos vereinbarten
Preise (Honorar als Stunden- oder Tagessatz oder vereinbarte Pauschalen) für das Fotoshooting sind verbindlich.
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Die durch den Auftrag anfallenden Nebenkosten
(Reise- und Fahrtkosten, Spesen, Requisiten, etc.) und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Reisekosten und Lieferkosten etc.) werden dem Kunden vor Antritt des Shootings aufgeschlüsselt
und übermittelt und gehen zu Lasten des Kundens.
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Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer durch die
Fotografin aufgrund der Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Abs. 1 UStG.
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Ausstehende Zahlungen berechtigen die Fotografin
zur sofortigen Stornierung des Auftrages. Der daraus entstandene Mehraufwand ist fristgerecht zu entschädigen.
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Vor Antritt des Fotoshootings ist der vereinbarte
Preis für das Fotoshooting, sowie anfallende Nebenkosten (i.d.R. Reise- und Fahrtkosten, etc.) zu begleichen.
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Grundsätzlich werden bei dem Verkauf von
Fotografien durch Jessica Quatmann keine Provisionen oder Pauschalen an abgebildete Tiere, Tierbesitzerbesitzer oder die abgebildeten Personen ausbezahlt.
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Es können keine finanziellen Ansprüche an die
Fotografin gestellt werden.
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Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht
innerhalb des Fälligkeitstermins nach, so ist die Fotografin berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem Kunden gegenüber
geltend zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich die Fotografin das Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.
VII. Gestaltungsfreiheit
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Insofern der Fotografin keine ausdrücklichen
Weisungen bezüglich der Bildgestaltung vorliegen, ist der Fotografin die künstlerisch-technische Gestaltung freigestellt.
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Dem Kunden ist die Bildsprache und Umsetzung der
Fotografien durch das öffentliche Portfolio der Fotografin bekannt. Die Umsetzung erfolgt demnach im Freien, bei natürlichem Licht und meist mit Offenblende (kleiner Schärfebereich). Die
Bildqualität kann Körnung aufweisen. Die Farben können von den realen Farben zugunsten der Bildgestaltung abweichen. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
VIII Reklamation/Rückgabe/Gewährleistung
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Das Recht zum Widerruf des Auftrages nach § 312 d
Abs. 4 Nr.1 BGB (Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen) ist nach Bestätigung des Auftrags ausgeschlossen, da die Fotografien und Bildretuschen für den Auftraggeber angefertigt
werden.
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Sollten versendete Fotos offensichtliche Material-
oder Herstellungsfehler aufweisen, sind solche Fehler unverzüglich vom Kunden zu reklamieren. Ist der Fotografin innerhalb einer Woche nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftliche
Reklamation zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
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Farbdifferenzen zwischen Fotoabzug und
Onlinedarstellung sind keine Fehler und werden als Reklamation nicht anerkannt. Bei berechtigten Beanstandungen besteht Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung in Höhe des
Warenwertes.
IX Vertragsstrafe/Schadensersatz
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Bei jeglicher unberechtigten (ohne schriftliche
Zustimmung der Fotografin erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Bildpreises zu
zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. Dem Kunden steht der Nachweis eines geringeren Schadens frei. Die Geltendmachung der gesetzlichen Rechte (z.B. Schadensersatz)
bleibt hiervon unberührt.
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Bei etwaigem Verstoß gegen die AGB (trotz
Abmahnung) ist eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Shootingpreises fällig.
X Allgemeines
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Während des Termins ist das Fotografieren oder
Filmen durch Gäste, Kunden oder Mitbewerber nur nach Absprache gestattet.
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Die Fotografin bearbeitet personenbezogene Daten
unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden von der Fotografin in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen
Umfang in automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt.
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Die Fotografin ist berechtig, diese Daten an
beauftragte Dritte (z.B. aber nicht begrenzt auf Steuerberater oder Rechtsanwalt) zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können.
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Die Fotografin ist berechtigt, die erhaltenen
Daten zur Beratung des Kundens, zur Werbung, zur Marktforschung, für eigene Zwecke des Unternehmens und zur bedarfsgerechten Gestaltung ihres Angebotes zu erheben, zu verarbeiten und zu
nutzen. Diese Einwilligung kann widerrufen werden. Das Widerrufen dieser Einwilligung muss per E-Mail erfolgen an: info@jessica-quatmann.de.
XI Sitz, Klauseln und Erfüllungsort
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland.
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Alle Preise werden in EURO angegeben.
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Die Vertragsparteien sind sich einig, dass
ausschließlich diese AGB der Fotografin gelten. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer
oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame
Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz
der Fotografin.